Reform des Weinrechts: Neue Perspektiven für deutsche Weine

Die Bundesregierung hat eine Reform des Weingesetzes beschlossen. Ziel des neuen Weinrechts ist eine leichtere Orientierung für Verbraucher und eine Verbesserung des Absatzes deutscher Weine. Besonders Qualitätsweine sind von der Reform betroffen: Herkunft und spezielle Eigenarten sollen deutlicher auf dem Etikett erkennbar sein.

13.12.2020
  • Lesezeit ca. 2:30 Minuten
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    13.12.2020
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Rotweinflasche und Rotweinglas
© Alexander Prokopenko/www.shutterstock.com

Beim Verkauf deutscher Weine ist ein Rückgang zu bemerken – sowohl im Inland als auch international. Dem will die Bundesregierung jetzt mit einem neuen Weinrecht entgegenwirken. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat eine Reform auf den Weg gebracht, die es Käufern vor dem Weinregal leichter machen soll. „Deutscher Wein muss für die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher verständlicher werden“, erklärt Julia Klöckner im Deutschen Bundestag.

Deutsche Weine gehören zu den besten der Welt

„Unsere deutschen Winzerinnen und Winzer, unsere deutschen Weine, zählen zu den besten auf der ganzen Welt. Der Ruf ist groß, Deutschland ist ein Land mit großer Weintradition und Weinbau prägt viele Teile unseres Landes. 13 Weinanbaugebiete haben wir in Deutschland“, lobt Landwirtschafsministerin Julia Klöckner in einer Rede den deutschen Weinbau. Trotz bester Qualität sinke jedoch im internationalen Vergleich der Marktanteil kontinuierlich. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, müssten neue Marktchancen geschaffen werden. Dazu soll das neue Weinrecht dienen.

Hier finden Sie die vollständige Rede von Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner.

Herkunftspyramide für deutsche Weine

Um einen Wein für Verbraucher leichter verständlich zu machen, soll eine Herkunftspyramide für deutsche Weine eingeführt werden. Die Herkunft des Weins soll Auskunft über seine Qualität geben, und zwar nach dem Prinzip „je kleiner die Lage, desto größer die Qualität“. Andere Länder in der EU folgen bereits einem solchen Prinzip.

In Deutschland ist es bisher anders: Hier wird die Qualität eines Weins nicht nach der Herkunft beurteilt, sondern nach dem Zuckergehalt. Der Zuckergehalt, bzw. das Mostgewicht, wird in sogenannten Öchslegraden gemessen. Je höher dieser ist, desto besser die Qualität. Prädikatsweine, also Spitzenweine mit hoher Qualität, müssen einen gewissen Öchslegrad erreichen, und zwar ohne die Anreicherung mit Zucker. Diese Regelung ist für Verbraucher nur schwer nachzuvollziehen. Außerdem könne somit theoretisch jeder Wein ein Spitzenwein werden, und zwar unabhängig seiner Herkunft. „Da aber nicht jede Herkunft geeignet ist, einen Spitzenwein hervorzubringen, hat das Prinzip Schwächen“, berichtet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Denn Faktoren wie Boden, Klima, Umwelteinflüsse und natürliche Gegebenheiten beeinflussen maßgeblich die Weinqualität.



Von geringster Qualität ist laut Herkunftspyramide der „Deutsche Wein“ (auch „Tafelwein“). Dabei handelt es sich um Wein aus Deutschland, der keine geschützte Herkunftsangabe hat. Danach kommt der Landwein, der über eine geschützte geografische Angabe verfügt. In Deutschland gibt es derzeit 26 Landweingebiete. Weiter oben auf der Pyramide steht der Qualitätswein, der aus einem der 13 ausgewiesenen Anbaugebiete Deutschlands stammen muss. Innerhalb dieser Anbaugebiete gibt es weitere Unterteilungen: Qualitativ am weitesten unten liegt die Region, weiter oben der Ort und an der Spitze die Einzellage.

Die Herkunftspyramide stellt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hier zur Ansicht zur Verfügung.

Neues Weinrecht ab Frühjahr 2021

Das neue Weinrecht soll noch weitere Punkte beinhalten, die die Arbeit der Winzer erleichtern und die Vermarktung verbessern können. So soll zum Beispiel das Budget für die Absatzförderung von 1,5 Millionen auf 2 Millionen Euro erhöht werden. Außerdem sieht der Entwurf vor, dass bis 2023 ca. 300 Hektar pro Jahr neu angepflanzt werden dürfen. Darüber hinaus soll das Verfahren zur Zulassung neuer Rebsorten vereinfacht werden.

Das neue Weinrecht inklusive Weinverordnung wird voraussichtlich zum Frühjahr 2021 auf den Weg gebracht.

Deutsche Winzer zufrieden mit neuem Gesetz

Medienberichten zufolge begrüßen deutsche Winzer das neue Weingesetz. „Die Grundvoraussetzungen für die Veränderungen sind da, jetzt muss man sehen, ob unsere Vorstellungen in der Weinverordnung Berücksichtigung finden“, wird Ingo Steitz, Präsident des Weinbauverbandes Rheinhessen, zitiert.

Hier finden Sie den vollständigen Gesetzesentwurf sowie die Beschlussempfehlung.


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